Stand: 01. März 2023
1. Geltungsbereich
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen, die von der Digital Spheres in ihrem und/oder dem Namen einer ihrer Marken, namentlich genannt fmd., lovia publishing, Printlovia, Rapid Rush, SmartSuite, elena et claire, Clound Nine, Blue Cloud Animations, rafella und/oder Wild Crocodile (nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt) gegenüber ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“ genannt) erbracht werden.
Es gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
2. Vertragsabschluss
2.1 Die Angebote der Webagentur sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
2.2 Der Vertrag kommt durch die Annahme des Angebots durch den Auftraggeber zustande. Die Annahme kann schriftlich, per E-Mail oder durch konkludentes Handeln erfolgen.
3. Leistungsumfang
3.1 Der Auftragnehmer erbringt folgende Leistungen: Webdesign, Webdevelopment, UX- und UI-Design, Grafikdesign, Logodesign, die Erstellung von Druckartikeln, Social Media Betreuung, Social Media Ads, Google Ads und Suchmaschinenoptimierung sowie den Vertrieb von Kleidung, Wall Art, Kunst, Wohndesign, Bücher sowie Softwarelösungen für Vertriebs-, Marketing und Businessmanagement.
3.2 Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem individuellen Angebot des Auftragnehmers.
3.3 Änderungen oder Ergänzungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
4.1 Die Preise ergeben sich aus dem individuellen Angebot der Webagentur.
4.2 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4.3 Die Vergütung ist entsprechend der Zahlungsbedingungen fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
4.4 Kommt der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen.
5. Nutzungsrechte
5.1 Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den erstellten Werken ein.
5.2 Die Nutzungsrechte gehen erst mit vollständiger Bezahlung der Vergütung auf den Auftraggeber über.
5.3 Die Übertragung von Nutzungsrechten an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
5.4 Der Vertrieb oder der Weiterkauf der erbrachten Leistungen und/oder Werke gleich welcher Natur ist in jedem Falle untersagt, sofern hierzu keine anderweitig geltende schriftliche Vereinbarung mit dem Auftragnehmer getroffen wurde.
6. Haftung
6.1 Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die er vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den typischen, vorhersehbaren Schaden. Eine weitergehende Haftung des Auftragnehmers ist ausgeschlossen.
6.2 Die Haftung ist auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
6.3 Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt oder durch das Verhalten des Auftraggebers oder Dritter entstehen.
7. Datenschutz
7.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten.
7.2 Die Daten des Auftraggebers werden nur im Rahmen der Auftragsdurchführung verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.
8. Vertragsdauer
8.1 Der Vertrag wird für die Dauer der vereinbarten Leistungen geschlossen.
8.2 Der Vertrag endet automatisch mit Abschluss der vereinbarten Leistungen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
8.3 Der Vertrag kann von beiden Seiten mit einer Frist von 14 Tagen ordentlich gekündigt werden.
8.4 Ungeachtet der Beendigung des Vertragsverhältnisses bleibt die Verpflichtung des Auftraggebers zur Zahlung bereits erbrachter Leistungen bestehen. Die Vergütung für die erbrachten Leistungen ist unabhängig vom Grund der Beendigung des Vertragsverhältnisses fällig.
9. Vertraulichkeit
9.1 Die Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit über alle ihnen im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse.
9.2 Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit bleibt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses bestehen.
10. Mithilfeleistungspflicht des Auftraggebers (Kunden)
10.1 Der Auftraggeber hat eine Mithilfeleistungspflicht, soweit diese für die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Leistungen erforderlich ist.
10.2 Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle erforderlichen Informationen und Materialien zur Verfügung.
10.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer bei der Erfüllung seiner Leistungen zu unterstützen und auf Anfrage Auskunft zu geben.
10.4 Kommt der Auftraggeber seiner Mithilfeleistungspflicht nicht nach und entsteht hierdurch ein Schaden, ist der Auftragnehmer berechtigt, den entstandenen Schaden geltend zu machen.
11. Geistiges Eigentum (Urheberrechte)
11.1 Der Auftragnehmer sichert zu, dass er über alle erforderlichen Rechte an den von ihm erstellten Werken verfügt.
11.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich, keine Urheberrechtsverletzungen durch die Verwendung der von dem Auftragnehmer erstellten Werke zu begehen.
11.3 Bei Verletzung von Urheberrechten haftet der Auftraggeber in vollem Umfang.
12. Leistungen Dritter (Hinzuziehen von externen Spezialisten)
12.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, im Rahmen der Auftragsdurchführung Dritte hinzuzuziehen.
12.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, nur solche Dritten zu beauftragen, die über die notwendige fachliche Qualifikation verfügen.
12.3 Die Vergütung der Dritten erfolgt durch den Auftragnehmer.
13. Gewährleistung des Kunden
13.1 Der Auftraggeber versichert, dass die von ihm bereitgestellten Daten und Dokumente keine Rechte Dritter, insbesondere keine Urheberrechte oder Markenrechte, verletzen.
13.2 Bei Verletzung von Rechten Dritter haftet der Auftraggeber in vollem Umfang.
14. Auftragsreduzierung und/oder -annulierung
14.1 Der Auftraggeber ist berechtigt, den Auftrag zu reduzieren oder zu annulieren, sofern dies schriftlich vereinbart wurde.
14.2 Reduzierung oder Annulierung des Auftrags berechtigen den Auftragnehmer, bereits erbrachte Leistungen in Rechnung zu stellen.
14.3 Wird ein erteilter Auftrag reduziert oder annulliert, hat dder Auftragnehmer zudem Anspruch auf 50% des Honorars, das auf die noch nicht erbrachten Leistungen entfällt. Darüber hinaus hat der Kunde die entstandenen Unkosten sowie Vorleistungen Dritter in vollem Umfang zu tragen.
15. Autokorrekturen
15.1 Autorkorrekturen sind vom Kunden verursachte, nicht offerierte Zusatzleistungen. Solche beruhen auf fehlerhaften oder nicht dem Angebot entsprechend angelieferten Daten oder Zuarbeiten sowie nachträglichen Änderungen des Kunden.
15.2 Die notwendigen Ergänzungen des ausgewählten Vorschlags sind in der Offerte enthalten. Änderungen, die darüber hinausgehen, werden als Autorkorrekturen behandelt.
15.3 Autorkorrekturen sind, soweit nicht anders vereinbart, zusätzlich zu den aktuell gültigen Stundensätzen des Auftragnehmers zu vergüten.
17. Geistiges Eigentum
17.1 Alle vom Auftragnehmer geschaffenen Werke und Ideen sind zu jeder Zeit geistiges Eigentum von des Auftragnehmers.
17.2 Der Auftraggeber erkennt die Urheberrechte seitens des Auftragnehmers an. Ohne schriftliches Einverständnis des Auftragnehmers ist niemand berechtigt, dessen Werke zu verwenden, insbesondere diese zu nutzen oder zu verwerten.
17.3 Die widerrechtliche Nutzung des geistigen Eigentums des Auftragnehmers hat eine Konventionalstrafe in Höhe von EUR 5.000 zur Folge, wobei jeder weitergehende Schaden zusätzlich zu ersetzen ist und die Bezahlung der Konventionalstrafe nicht von der Einhaltung des Urheberrechts befreit.
18. Datenaufbewahrung und Datenübertragung
18.1 Der Auftragnehmer bewahrt unter Vorbehalt alle wichtigen Auftragsunterlagen wie Muster, Belege und sonstige Erzeugnisse für mindestens ein Jahr nach Fertigstellung des Auftrages auf.
18.2 Darüber hinaus ist der Auftraggeber ohne anderslautende schriftliche Weisung von der weiteren Aufbewahrung befreit.
18.3 Die Produktionsdaten bleiben im Besitz des Auftragnehmers und werden nur auf speziellen Wunsch durch den Auftraggeber weitergegeben.
18.4 Der Auftraggeber hat das Recht, die von ihm in Auftrag gegebenen und vollständig bezahlten Werke zu nutzen und zu verwerten. Hierzu gehören auch die Druckdaten für erstellte Druckartikel. Die Nutzung der Werke und Leistungen ist jedoch auf den vom Auftragnehmer vereinbarten Nutzungszweck beschränkt. Jegliche Übertragung oder Weitergabe der Werke und Leistungen an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers und ist ohne diese untersagt. Insbesondere die Übertragung von Codebestandteilen, Templates und ähnlichen Materialien an Dritte ist ausdrücklich untersagt. Der Auftragnehmer behält sich das geistige Eigentum an allen von ihm erstellten Dokumenten, u.a. Checklisten, Fragebögen, Abluf- und Strukturplänen, und anderen Materialien vor, die zur Erbringung seiner Leistungen benötigt werden. Eine Nutzung oder Weitergabe dieser Materialien durch den Auftraggeber und/oder seine Erfüllungsgehilfen an Dritte ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers untersagt.
18.5 Bei Verstoß gegen die Bestimmungen zur Nutzung und Weitergabe von Werken und Leistungen wird vereinbart, dass dem Auftragnehmer eine Vertragsstrafe in Höhe von 10.000 € zu zahlen ist. Diese Vertragsstrafe ist unabhängig von weiteren Schadensersatzansprüchen des Auftragnehmers und stellt keinen Ausschluss von weiteren rechtlichen Schritten dar.
19. Mängelrüge
19.1 Die durch den Auftragnehmerr erbrachten Leistungen und Produkte sind bei Empfang umgehend zu prüfen.
19.2 Allfällige Beanstandungen haben innerhalb von 5 Arbeitstagen zu erfolgen.
20. Auftragserteilung
20.1 Mit Auftragserteilung (mündlich, schriftlich per Fax, Mail, Brief, E-Signing oder konkludentem Verhalten) anerkennt der Auftraggeber, dass er diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen hat und vollumfänglich akzeptiert.
21. Akontozahlungen und Abschlagszahlungen
21.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, jederzeit Akontorechnungen und/oder Abschlagszahlungen zu stellen.
22. Schlussbestimmungen
22.1 Diese Abschlussbestimmungen gelten sowohl für alle sämtlich geschlossenen Verträge des Auftragnehmers als auch für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
22.2 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform.
22.3 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht berührt.
22.4 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
22.5 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist Ravensburg.